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Ratgeber · Namensrecht · Stand 24. September 2026

Wie heisst ihr
nach der Hochzeit?

Die Frage klingt klein und ist es nicht: Der Name steht auf jedem Dokument, das ihr danach unterschreibt, und auf der Geburtsurkunde eurer Kinder. Seit 2013 gilt in der Schweiz ein einfaches Prinzip, und ab 2027 kommt eine Möglichkeit zurück, die viele vermisst haben. Hier steht, was heute gilt, was kommt, und wann ihr euch entscheiden müsst.

Was heute gilt

Das Prinzip: Jeder behält seinen Namen

Der Gesetzestext ist kurz: «Jeder Ehegatte behält seinen Namen. Die Brautleute können aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.»[1]Vor 2013 war es umgekehrt: Der Name des Mannes war die Regel, alles andere die Ausnahme. Heute ist das Behalten die Regel, und ein gemeinsamer Name ist eine Erklärung, die ihr aktiv abgebt.

Diese Erklärung gebt ihr während der Ehevorbereitung beim Zivilstandsamt ab, also vor der Trauung, nicht danach.[2, 5]Wer sich nicht entscheidet, hat sich entschieden: Beide behalten ihren Namen.

Die vier Möglichkeiten nach heutigem Recht

Beide behalten ihren Namen

Das ist seit 2013 der Normalfall und passiert von selbst: Wer nichts erklärt, heisst nach der Hochzeit wie vorher. Für Kinder müsst ihr dann festlegen, welchen eurer Ledignamen sie tragen.[1, 2]

Anna Muster und Luca Dupont bleiben Anna Muster und Luca Dupont.

Ein gemeinsamer Name: der Ledigname von einem der beiden

Ihr erklärt gegenüber dem Zivilstandsamt, dass ihr den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollt. Kinder bekommen diesen Namen automatisch.[1, 2]

Beide heissen Muster. Oder beide heissen Dupont.

Der Allianzname, nur im Alltag und im Pass

Ein Bindestrich-Name wie «Muster-Dupont» ist heute kein amtlicher Name und steht nicht im Zivilstandsregister. Ihr dürft ihn im Alltag führen und auf Antrag in Pass und Identitätskarte eintragen lassen. Für Verträge und Ämter gilt der amtliche Name.[2]

Anna Muster-Dupont auf der Visitenkarte und im Pass; im Register Anna Muster.

Ein Doppelname aus einer früheren Ehe

Wer aus einer Ehe vor 2013 noch einen amtlichen Doppelnamen trägt, behält ihn bei einer neuen Heirat, sofern er nichts anderes erklärt.[1, 2]

Ein bestehender «Meier Müller» bleibt «Meier Müller».

Und die Kinder?

Habt ihr einen gemeinsamen Familiennamen gewählt, tragen ihn die Kinder. Behaltet ihr beide euren Namen, bestimmt ihr bei der Ehevorbereitung, welchen eurer Ledignamen die Kinder bekommen sollen; alle gemeinsamen Kinder tragen dann denselben.[1, 2]Einen Doppel- oder Allianznamen gibt es für Kinder nicht, auch nach dem neuen Recht nicht. Ab zwölf Jahren müssen Kinder einer Namensänderung selbst zustimmen.[2, 4]

Praktisch heisst das: Die Entscheidung über den Kindernamen fällt am selben Tag wie die über euren eigenen, beim Zivilstandsamt, oft Monate bevor ein Kind überhaupt Thema ist. Es lohnt sich, das vorher in Ruhe zu besprechen und nicht am Schalter.

Was kommt

Der Doppelname kehrt zurück, frühestens 2027

Nach jahrelanger Debatte hat das Parlament am 20. März 2026 ein neues Namensrecht beschlossen.[2, 3] Ehepaare sollen ihre beiden Ledignamen wieder zu einem amtlichen Doppelnamen verbinden können, «durch Leerschlag oder Bindestrich», in frei gewählter Reihenfolge.[4] Der Unterschied zum heutigen Allianznamen: Der Doppelname wäre der offizielle Name im Register, nicht nur ein Eintrag im Pass. Für Kinder bleibt es beim einen Namen: «Ein Doppelname ist nicht möglich», die Eltern müssen sich auf einen Namen einigen.[4]

Wer 2026 heiratet, heiratet nach heutigem Recht. Der Doppelname gilt frühestens ab dem 1. Januar 2027.

Das Datum ist noch nicht fix: Nach der Schlussabstimmung läuft die Referendumsfrist, und der Bundesrat setzt das Gesetz danach in Kraft; das Zivilstandsamt der Stadt Zürich nennt als frühesten Termin den 1. Januar 2027.[2] Ob Paare, die vorher geheiratet haben, den Doppelnamen nachträglich annehmen können, hängt von den Übergangsbestimmungen ab. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Inkrafttreten feststeht; der Stand steht oben im Datum.

Drei praktische Hinweise

Erstens: Die Erklärung gehört in die Ehevorbereitung. Sie ist Schritt fünf unserer Checkliste zur zivilen Trauung, und sie gilt für beide Fragen, euren Namen und den der Kinder.

Zweitens: Ein neuer Name zieht Dokumente nach sich. Pass und Identitätskarte, Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Fahrausweis, Mietvertrag. Wer den Allianznamen im Pass will, beantragt ihn beim Ausweisantrag. Plant dafür ein paar Wochen nach der Hochzeit ein, und notiert vorher, wo ihr überall mit Namen hinterlegt seid.

Drittens: Für Paare mit einem ausländischen Partner oder einer Partnerin gelten unter Umständen andere Regeln, weil das Heimatrecht mitspielt. Fragt in diesem Fall beim Zivilstandsamt nach, bevor ihr die Erklärung abgebt; es kennt die Fälle.

Quellen

  1. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 160 (Name der Ehegatten), Fassung seit 1. Januar 2013, fedlex.admin.ch
  2. Stadt Zürich, Zivilstandsamt: «Nachname nach der Hochzeit», abgerufen 24. September 2026
  3. Parlament, Geschäft 17.523 «Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat»; Referendumsvorlage BBl 2026 802 (Schlussabstimmung 20. März 2026)
  4. SRF: «Neues Namensrecht: Diese neuen Freiheiten erhalten Ehepaare bei der Namenswahl», aktualisiert März 2026
  5. Weddy: Checkliste zivile Trauung, Schritt «Namenswahl»

Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist das Gesetz und die Auskunft eures Zivilstandsamts. Beim Doppelnamen ist die Rechtslage in Bewegung; das Datum oben sagt, auf welchem Stand der Text ist.

Der Name ist eine Entscheidung. Der Rest ist Planung.

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