Weddy

Ratgeber · Binational heiraten · Stand 24. September 2026

Zwei Pässe,
eine Hochzeit.

Fast jede dritte Ehe in der Schweiz ist binational: 2024 haben 12 524 Paare geheiratet, bei denen ein Teil keinen Schweizer Pass hatte; seit 1970 hat sich dieser Anteil mehr als verdoppelt.[1]Für diese Paare hat die zivile Trauung ein paar Schritte mehr, und eine Frist, die fast alle unterschätzen. Hier ist der Weg, so wie ihn das Gesetz und die Zivilstandsämter beschreiben, und der ehrliche Hinweis vorweg: Jeder Fall ist anders. Das Amt kennt eures.

So früh wie möglich

Beim Zivilstandsamt anfragen, bevor ihr Dokumente bestellt

Welche Papiere es braucht, hängt von Zivilstand, Geburtsland und Staatsangehörigkeit ab, und die Ämter sagen es euch für euren Fall. Fragt zuerst, bestellt dann. Wer es umgekehrt macht, bestellt oft das Falsche oder zu früh. Termine lassen sich bis zu einem Jahr im Voraus reservieren.[3, 5]

Der rechtliche Kern

Den rechtmässigen Aufenthalt nachweisen

Das Gesetz ist eindeutig: «Verlobte, die nicht Schweizerbürgerinnen oder Schweizerbürger sind, müssen während des Vorbereitungsverfahrens ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen.» Der Kanton Bern präzisiert: für die Zeit des Verfahrens und bis zur Trauung. Ohne diesen Nachweis darf das Amt nicht trauen; es hat dabei keinen Spielraum. Wer im Ausland lebt und zur Heirat einreist, klärt das Visum deshalb vor allem anderen.[2, 3]

Die Papiere

Identität, Wohnsitz, Geburt, Zivilstand

Typisch verlangt werden ein Ausweis, ein aktueller Wohnsitznachweis und Urkunden zu Geburt, Name, Abstammung und Zivilstand, etwa eine Bestätigung, dass keine andere Ehe besteht. Das ist die Kategorie, nicht die Liste; die Liste bekommt ihr vom Amt.[5]

Die Frist, die alle unterschätzen

Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein

Die Zivilstandsverordnung verlangt, dass die eingereichten Dokumente nicht älter als sechs Monate sind; nur wenn eine Neubeschaffung unmöglich oder offensichtlich unzumutbar ist, gelten Ausnahmen. Das heisst: Zu früh bestellte Urkunden sind bei der Einreichung schon abgelaufen. Rechnet rückwärts vom Termin, an dem ihr sie abgebt.[4]

Der lange Weg

Beglaubigen lassen: Apostille oder Legalisation

Ausländische Urkunden müssen im Ausstellungsland beglaubigt werden, bevor die Schweiz sie anerkennt. Für Staaten des Haager Übereinkommens genügt die Apostille, ein Stempel der zuständigen Behörde. Für andere Staaten braucht es die Legalisation über die Schweizer Vertretung vor Ort. Beides dauert, in manchen Ländern Wochen; die Sechs-Monats-Frist läuft derweil.[4]

Die Sprache

Übersetzen lassen, amtlich

Dokumente, die nicht in Deutsch, Französisch oder Italienisch ausgestellt sind, brauchen eine beglaubigte Übersetzung in eine Landessprache. Nicht die Cousine, die gut Albanisch kann, sondern eine anerkannte Übersetzerin. Fragt das Amt, welche es akzeptiert.[4]

Nach der Trauung

Aufenthalt, Name, Ausweise

Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern haben grundsätzlich Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie zusammenwohnen. Der Antrag läuft über die kantonale Migrationsbehörde, nicht über das Zivilstandsamt. Beim Namen kann das Heimatrecht mitspielen; und die Eheurkunde braucht ihr oft beglaubigt fürs Ausland, also am besten gleich mehrere Exemplare bestellen.[6]

Die Rechnung mit der Zeit

Bei einer Trauung zwischen zwei Schweizer Pässen reichen oft drei bis vier Monate Vorlauf. Binational kommt eine Kette dazu, die man nicht abkürzen kann: Urkunde im Heimatland bestellen, dort beglaubigen lassen, in die Schweiz schicken, übersetzen lassen, einreichen. Und jede dieser Urkunden muss bei der Einreichung jünger als sechs Monate sein.[4] Wer in einem Land heiratet, in dem Ämter langsam sind, braucht dafür die ganze Frist.

Nicht vorwärts vom heutigen Tag planen, sondern rückwärts vom Einreichetermin.

Praktisch: Nehmt den Termin, an dem ihr die Papiere abgeben wollt. Zieht sechs Monate ab, das ist der früheste Bestelltag. Rechnet die Beglaubigungs- und Postwege dazu, die ihr beim Amt oder bei der Schweizer Vertretung im Heimatland erfragt. Wenn der Bestelltag vor heute liegt, verschiebt sich der Einreichetermin, nicht die Frist. Und die acht Schritte für alle Paare stehen in unserer Checkliste zur zivilen Trauung.[7]

Und das Fest danach: die Gäste in zwei Ländern

Bei einer binationalen Hochzeit ist die Gästeliste selten einsprachig. Die Cousine in Lyon, der Onkel in Pristina, die Kollegin aus Ankara: Jeder bekommt in Weddy seine Einladung in seiner Sprache, elf stehen zur Wahl, und antwortet in ihr, je Kreis, mit Menüwunsch und Anreise. Das ist bei uns keine Übersetzungsfunktion, sondern eine Haltung: Alle gehören dazu. Und die Adressen im Ausland bleiben da, wo ihr sie fürs Dankeskärtli wieder braucht.

Weddy hilft nicht beim Amt; das kann nur das Amt. Aber alles, was nach dem Amt kommt, Gäste in zwei Ländern, ein Budget in einer Währung, Helfer auf beiden Seiten, ist genau das, wofür wir gebaut sind.

Quellen

  1. Beobachter, «Heiraten Schweiz Ausländer: So schliesst man eine binationale Ehe», 20. November 2025, mit Zahlen des Bundesamts für Statistik (Eheschliessungen 2024)
  2. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 98 Abs. 4 (Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts), fedlex.admin.ch
  3. Zivilstandsamt Kanton Bern: «Heirat» (Aufenthaltsnachweis bis zur Trauung, Reservation bis ein Jahr im Voraus), abgerufen 24. September 2026
  4. Zivilstandsverordnung (ZStV), Art. 16 (Prüfung; Dokumente nicht älter als sechs Monate), fedlex.admin.ch
  5. Stadt Zürich, Zivilstandsamt: «Dokumente für die Heirat» (zusätzliche Dokumente je nach Zivilstand, Geburtsland, Staatsangehörigkeit), abgerufen 24. September 2026
  6. Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), Art. 42 (Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern), fedlex.admin.ch
  7. Weddy: Checkliste zivile Trauung

Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Welche Dokumente ihr konkret braucht, sagt euch nur euer Zivilstandsamt; Fragen zu Visum und Aufenthalt beantwortet die kantonale Migrationsbehörde. Die Regeln zu Vorlauf und Beglaubigung sind Erfahrungswerte der Ämter, keine gesetzlichen Fristen, mit Ausnahme der sechs Monate.

Alle gehören dazu. In ihrer Sprache.

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